Kanzlei

Die Kanzlei wird als miet- und wohnungseigentumsrechtliche Schwerpunktkanzlei betrieben.

Diese Spezialisierung erfasst die Rechtsfelder von Mieter und Vermieter ebenso wie das Zusammenleben von Wohnungseigentümern untereinander und mit Verwaltungen von Gemeinschafts- und Sondereigentum (Mietverwaltung).

Als Rechtsanwalt vertrete ich bei Prozessen die klagenden oder beklagten Mieter oder Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften.

Auch die Beziehungen von Nachbarn untereinander und hier insbesondere die Streitbeilegung, auch im Schiedsverfahren gehören hierzu.

Gerade weil alle „Seiten“ von mir vertreten werden, können die Probleme aus allen Blickwinkeln erfasst und oftmals bereits vor Inanspruchnahme von Gerichten zu einem guten Ergebnis geführt werden.

Ich leite Eigentümerversammlungen oder vertrete Sie als Eigentümer in Eigentümerversammlungen.


Darüber hinaus liegen die weiteren Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit auf folgenden Rechtsgebieten:

  • allgemeines Zivilrecht (Kaufrecht, Vertragsrecht etc.)

  • Verkehrsrecht (auch Ordnungswidrigkeitenverfahren und Verkehrsstrafrecht)

  • Strafrecht (auch Jugendstrafrecht)

  • Arbeitsrecht

Ständige Fortbildung und interdisziplinärer Erfahrungsaustausch sichern Ihnen eine zuverlässige und stets aktuelle Betreuung Ihrer Rechtsfragen.

Die Zusammenarbeit mit und Weiterverweisung an Kollegen aus anderen Fachbereichen, wie z.B. dem Steuerrecht oder dem Familienrecht (Scheidungen, Unterhaltsfragen), gewährleisten eine umfassende Beratung und Bearbeitung Ihres Rechtsfalles „in einer Hand“.

Darüber hinaus führe ich Seminare und Vorträge zu unterschiedlichsten Rechtsthemen bei Vereinigungen und Vereinen durch.