Fachanwalt

Mit Beschluss vom 07.06.2006 hat mir die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes – als viertem saarländischen Anwalt überhaupt – die Befugnis verliehen, die Bezeichnung

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

zu führen.

Mit dieser Befugnis verbunden war der Nachweis besonderer Kenntnisse in den Bereichen:

  • Recht der Wohnraummietverhältnisse,

  • Recht der Gewerberaummietverhältnisse und des Pachtrechts,

  • Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht, Nachbarrecht und Immobilienrecht,

  • miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,

  • miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.


Der Rechtsanwalt muss sich jährlich auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung fortbilden, indem er mindestens 15 Seminarstunden à 60 Minuten hörend oder dozierend nachweist oder den Nachweis durch Veröffentlichungen in entsprechenden Fachzeitschriften erbringt.

Mit Ihren Sorgen und Nöten im Miet- und Wohnungseigentumsrecht inklusive aller Nebengebiete sind Sie daher in meiner Kanzlei auf der sicheren Seite!